Bauherreninfos

Goldene Regeln für Bauherren

  1. Ein Hausbau oder Hauskauf ist für die meisten Bauherren die größte und nachhaltigste Lebensleistung. Daher ist größte Sorgfalt bei Planungen und Entscheidungen erforderlich. Viele immobile Eigentumsverluste (z.B. Zwangsverkäufe, Zwangsversteigerungen) haben ihre Ursachen in zu hastigen und falschen Bau- und Finanzierungskonzepten.
  2. Die Trennung von Planen und Bauen mit einer durchgängigen Objektüberwachung sichert die beste Qualität und bewahrt Bauherren vor Überraschungen. Komplettangebote (Planung, Finanzierung, Baurealisierung „aus einer Hand“) haben für Bauherren nur scheinbare Vorteile. Kein Hausbauunternehmen verschenkt etwas. Die Bauherren bezahlen auch die angeblichen Gratis- und Nebenleistungen.
  3. Besser ist es für jeden Bauherren, selbst mit Unterstützung eines Objektplaners ein Haus zu bauen als zu kaufen, weil die individuellen Wünsche der Bauherren und die konkrete örtliche Situation in der Planung und Realisierung optimal und grundstücksbezogen umgesetzt werden können. Das gilt insbesondere für die besonderen Anforderungen beim Bauen im Bestand und zur Umsetzung wichtiger langfristiger Ziele wie eine hohe Energieeffizienz und das seniorengerechte – vielleicht auch barrierefreie – Bauen.
  4. Falls sich ein Bauherr zum Kauf entscheidet, sollte er einen Sachverständigen hinzuziehen, der ihn auf Fehler, Mängel oder hinzunehmende Unregelmäßigkeiten am Haus oder an Bauteilen, auch kaufpreiswirksam, hinweist.
  5. Beim Bauen ist das frühzeitige Einbeziehen von produkt- und finanzierungsunabhängigen Beratern – nämlich von eingetragenen Objektplanern – als bauvorlageberechtigte Ingenieure – wichtig, weil es Fehler und Nachteile für den Bauherren abwendet. Durch bestehende Berufshaftpflichtversicherungen und eine standesrechtliche Überwachung kann im Gegensatz zu Bauunternehmen keine „Insolvenz“ eintreten.
  6. Die Prüfung von Angeboten jeder Art sollte rechtlich und fachlich durch einen Objektplaner als unabhängigen Fachmann auch dann vorgenommen werden, wenn ein Bauherr ein Komplettangebot (Planung, Finanzierung, Baurealisierung) annehmen will.
  7. Die Baubetreuung und Bauüberwachung sollte in jedem Fall – individuelles Bauen oder Bauen durch eine Hausbaufirma – von einem dem Bauherren direkt verpflichteten Bauüberwacher erfolgen, der nötigenfalls Spezial- ingenieure (z.B. Versorgungstechnik) hinzuzieht. Der Bauherr sollte die Bauüberwachung nie einem Laien oder einem an der Herstellung des Hauses beteiligten Polier, Bauleiter oder Unternehmer überlassen.
  8. Viele Fehler und daraus resultierende Folgemängel entstehen, wenn Eigenleistungen oder Nachbarschafts-hilfe (oder gar Schwarzarbeit) nicht durch einen bauvorlageberechtigten Ingenieur überwacht werden, weil der Bauherr darauf verzichtet. Besonders kritisch sind derartige Leistungen für die Standsicherheit, den Feuchtigkeitsschutz, den Wärmeschutz, die Energieeffizienz, den Schallschutz und den Brandschutz zu beurteilen.
  9. Ein Bauherr sollte sich nicht durch Qualitätssiegel, Zertifikate, Gütesiegel oder ähnliche Marketing-instrumente beeindrucken lassen. Auch wenn Bauprodukte (Baustoffe, Bauteile) qualitätsüberwacht hergestellt werden, ist das keine Garantie für eine richtige Verarbeitung. Die meisten Fehler werden beim Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile – beim Bauen – auf der witterungsabhängigen Baustelle, durch subjektive Arbeit sowie fehlende Anleitung und Kontrolle der Handwerker gemacht. Jeder Bauherr sollte bedenken, dass jedes Gebäude ein Unikat ist.
  10. Wenn ein Haus gebaut oder gekauft wird, sollte der Bauherr zur Abnahme immer einen Bauwerkspass in Form einer Bestandsdokumentation mit allen Plänen, Berechnungen, Energiepass und eine „Gebrauchsanweisung“ zur Nutzung des Gebäudes verlangen und seine Schlusszahlung vertraglich davon abhängig machen. Die Dokumentation schützt den Bauherrn vor zusätzlichen Aufmass- und Diagnoseleistungen für die Vorbereitung von Reparaturen, späteren Sanierungen, Modernisierungen evt. Gebäudeerweiterungen oder Raumumnutzungen.

Dr. Dipl. Ing. Wilfried Mollenhauer, Beratender Ingenieur und Sachverständiger

Quelle: Brandenburgische Ingenieurkammer, Schlaatzweg 1 in 14473 Potsdam
Tel.: (03 31) 7 43 18 – 0 Fax: (03 31) 7 43 18 – 30 Internet: www.bbik.de Email : info@bbik.de

Bauen – nur mit einem Architekten oder Bauingenieur

Die Planung von Gebäuden baut auf langfristige Perspektiven. Der Wert für Eigentümer, Nutzer oder Gesellschaft bemisst sich nicht alleine an kurzfristigen Interessen. Architekten und Bauingenieure beeinflussen als unabhängige Planer mit Erfahrung die Attraktivität und Wertentwicklung von Immobilien nachhaltig positiv.

Architekt oder Bauingenieur – Ihr Partner beim bauen

Die Architekten- und Ingenieurkammern führen die Listen der Bauvorlageberechtigten (je nach Länderbauordnung auch als Entwurfsverfasser oder Objektplaner bezeichnet) und sorgen dafür, dass die eingetragenen Personen ihre Berufspflichten erfüllen. Dazu gehört u. a. eine regelmäßige Fortbildung und (bei selbstständiger Tätigkeit) der Abschluss einer ausreichenden Berufs-Haftpflichtversicherung. Voraussetzung ist ein Architektur- oder Bauingenieurstudium, das mit dem akademischen Grad »Dipl.-Ing.« abgeschlossen wird, sowie eine nach Bauordnung geregelte zwei- oder dreijährige Tätigkeit als Planer. Der »Architekt« und »bauvorlageberechtigte Ingenieur« bietet deshalb Gewähr für eine besondere Qualität der Leistung und ausreichenden Haftpflichtschutz. Ihr gesetzlicher Schutz ist Verbraucherschutz: Wer mit einem Architekten oder Bauingenieur baut, kann sich auf diese Qualität verlassen.

Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten oder Bauingenieur

Gebäude mit hoher Qualität entstehen im kritischen Dialog. Sie entstehen in der Auseinandersetzung zwischen einem engagierten Architekten oder Bauingenieur und einem aufgeschlossenen Bauherrn.

Der Architekt oder Bauingenieur bringt die Wünsche des Bauherrn mit dem geltenden Bau- und Planungsrecht, den örtlichen Satzungen und mit dem zur Verfügung stehenden Baubudget in Einklang. Er entwirft Lösungsmöglichkeiten und hilft dabei, den Bedarf zu konkretisieren. Der Bauvorlageberechtigte koordiniert die Einbeziehung von weiteren Fachplanern (Vermessung, Baugrund, Haustechnik u. a.), fertigt die Pläne und holt Genehmigungen ein. Er stellt den Bauantrag und schreibt die Bauleistungen aus, holt Angebote von ausführenden Firmen ein und wirkt bei der Auftragsvergabe mit. Er koordiniert und kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten und sorgt dafür, dass das Gebäude ohne Mängel zu den ermittelten Kosten und vereinbarten Terminen übergeben wird.

Der Architekt oder Bauingenieur betreut die Baumaßnahme von den ersten Ideen bis zur Fertigstellung. Während der Bauausführung übernimmt er die Objektüberwachung. Gründlich planen, heißt zügig bauen: Aufträge für die Bauarbeiten sollten grundsätzlich erst vergeben werden, wenn die Planung endgültig ist. Sonst drohen Mehrkosten und Verzögerungen.

Aufgaben des Architekten oder Bauingenieurs

Der Architekt oder Bauingenieur erbringt mit seiner Arbeit die komplette Leistung für Planung und Überwachung der Ausführung eines Bauwerks. Sie ist in unterschiedliche Leistungsphasen gegliedert. Er ist Treuhänder des Bauherrn und nimmt in allen Phasen die Interessen seines Auftraggebers wahr.

Das Honorar richtet sich dabei nach der gesetzlich festgelegten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, der HOAI. Sie ist für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen verbindlich. Den Inhalt der HOAI und die an eine Honorierung geknüpften Leistungen wird Ihnen Ihr Architekt oder Bauingenieur gern detailliert erläutern.

Bauen aus einer Hand

Viele Bauträger oder Fertighausfirmen bieten »Fertighäuser« als »Architektenhäuser« oder »Planerhäuser« an. Der Aufwand für die Planung und Bauüberwachung ist Bestandteil des Komplettpreises oder wird als »Gratisleistung« angepriesen.

Dabei läuft jeder Bauherr Gefahr, dass nicht seine Interessen hinsichtlich Komplexität und Qualität der Planung und Baudurchführung im Mittelpunkt stehen, sondern das »Gewinnstreben« des Fertighausanbieters. Ein Architekt oder Bauingenieur, der die berechtigten Interessen des Bauherrn sichert, fehlt!

Nach den »Goldenen Regeln für Bauherren« sollten Sie auf eine produktunabhängige Beratung und Bau-überwachung durch einen von Ihnen bestellten unabhängigen Architekten oder Bauingenieur nie verzichten.

Quelle:   Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V.; Bundesgeschäftsstelle Willdenowstraße 6, 12203

Berlin-Steglitz

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